WAS KOSTET IHR FÜHRERSCHEIN?

Preise in €

Klasse A2 + A (Motorrad)

Grundbetrag 260,00
je Fahrstunde á 45 Min. 57,00
Fehlstunde 57,00
Fahren Lernen Max  95,00
5 x Überlandfahrt a‘ 45 Min. 70,00
4 x Autobahnfahrt a‘ 45 Min. 70,00
3 x Nachtfahrt a‘ 45 Min. 70,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung 200,00
TÜV-Gebühren für Theorie und Praxis 169,05

Klasse A1

Grundbetrag 210,00
je Fahrstunde á 45 Min. 51,00
Fehlstunde 51,00
Fahren Lernen Max  95,00
5 x Überlandfahrt a‘ 45 Min. 54,00
4 x Autobahnfahrt a‘ 45 Min. 54,00
3 x Nachtfahrt a‘ 45 Min. 54,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung 190,00
Lehrmaterial inkl. Drivers Cam 95,00
TÜV-Gebühren für Theorie und Praxis 169,05

Klasse A2 + A (erweitert)

(Bei Vorbesitz der Klasse A1, bzw. A2 mind. 2 Jahre)

Grundbetrag 130,00
je Fahrstunde á 45 Min. 57,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung 200,00

Klasse B

Grundbetrag 260,00
Übungsfahrt á 45 Min. 48,00
Fehlstunde 48,00
Fahren Lernen Max online  85,00
5 x Überlandfahrt a‘ 45 Min. 60,00
4 x Autobahnfahrt a‘ 45 Min. 60,00
3 x Nachtfahrt a‘ 45 Min. 60,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung 190,00
Lehrmaterial inkl. Drivers Cam 85,00
TÜV-Gebühren für Theorie und Praxis 139,42

Klasse BE (Anhänger)

Grundbetrag 210,00
Übungsfahrt á 45 Min. 54,00
Fehlstunde 54,00
3 x Überlandfahrt á 45 Min. 70,00
1 x Autobahn á 45 Min. 70,00
1 x Nachtfahrt á 45 Min 70,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung 200,00
TÜV-Gebühren für Praxis 116,93

Klasse B + BE

Grundbetrag 400,00
Fahrten u. Prüfung: siehe Tabellen B und BE
TÜV-Gebühren für Theorie und Praxis 256,35

Klasse B + A

Grundbetrag 400,00
Fahren Lernen Max online  115,00
Fahrten u. Prüfung: siehe Tabellen B und A
TÜV-Gebühren für Theorie und Praxis 258,98
Lehrmaterial 115,00

Klasse B 96

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (PKW oder leichter LKW) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg jedoch nicht mehr als 4.250 kg. Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.

Kursentgeld 450,00

Klasse B 196

Der Autoführerschein Klasse B 196 berechtigt künftig zum Führen von Motorrädern mit bis zu 15 PS und 125 m³. Eine gesonderte Führerscheinprüfung ist nach der neuen Verordnung nicht mehr erforderlich. Die Schlüssel-Nr. 196 ist nur im Inland gültig. Eine Stufenregelung in die Klasse A2 ist nicht möglich. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren, sowie 5 Jahre Führerscheinbesitz der Klasse B. Die Ausbildung umfasst 4 Theorieeinheiten á 90 Minuten und 5 Fahrstunden á 90 Min. Die von der Verordnung vorgegebenen fünf Doppelstunden sind eine Mindestzahl. Ist nach deren Durchführung die Schulung nicht abgeschlossen, müssen weitere kostenpflichtige Übungsfahrten erfolgen.

Kursentgeld 600,00
Zusätzliche Fahrstunden á 45 Min. 48,00

Klasse AM (Kleinkraftrad ab 16 J.)

Grundbetrag 210,00
je Fahrstunde á 45 Min. 48,00
Fehlstunde 48,00
Vorstellung zur praktischen Prüfung 190,00
Lehrmaterial 95,00
TÜV-Gebühren für Theorie und Praxis 139,42

Sonstige Gebühren

Gebühren für Führerscheinantrag 44,70
Gebühren für Führerscheinerweiterung 42,60
Führerscheinantrag begl. Fahren ab 17 58,49
zzgl. Kosten pro Begleitperson 7,30